L-17 Führerschein (Klasse Bv)

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Mehr Informationen

Wann kann ich mit der Ausbildung starten?
Die Ausbildung kannst du bereits mit 15 1/2 Jahren beginnen.

Wann finden die Kurse statt?

  • Der Kurseinstieg in der Fahrschule Sappl ist jederzeit möglich. Egal ob du am Tag, am Abend oder nur in den Ferien oder im Urlaub Zeit hast.
  • Eine Übersicht der nächsten Kurse findest du in unserem Kursplan.

Wie läuft die Ausbildung ab?

  • Theoriekurs in der Fahrschule
  • Theoretische Einweisung mit deinen Begleitpersonen (maximal 2 Personen) in der Fahrschule
  • 12 Fahrstunden mit einem/r professionellen Fahrlehrer(in)
  • 1000 Kilometer mit einer Begleitperson und dem Privatauto.
  • 1. begleitende Schulung: 2 Fahrstunden mit dem Privatauto einer Begleitperson und einer/m speziell ausgebildeten Fahrlehrer(in)
  • 1000 Kilometer mit einer Begleitperson und dem Privatauto.
  • 2. begleitende Schulung: 2 Fahrstunden mit dem Privatauto einer Begleitperson und einer/m speziell ausgebildeten Fahrlehrer(in)
  • 1000 Kilometer mit einer Begleitperson und dem Privatauto.
  • Perfektionsschulung in der Fahrschule: 3 Fahrstunden mit einer/m professionellen Fahrlehrer(in)
  • Im Anschluss, aber frühestens an deinem 17. Geburtstag kannst du die praktische Prüfung absolvieren und alleine Autofahren ;-)

Was kostet die L-17 Führerscheinausbildung?
Einen Überblick über unsere Preise findest du HIER!

Welche Vorteile hat die Führerscheinausbildung bei der Fahrschule Sappl?
Von den vielen Vorteilen deiner Führerscheinausbildung bei der Fahrschule Sappl kannst du dich HIER überzeugen!

Wichtige Informationen:

  • Eine der maximal 2 möglichen Begleitpersonen muss während der Ausbildungsfahrten am Beifahrersitz sitzen
  • Die Begleiter müssen seit mindesten 7 Jahren im B Führerscheinbesitz sein und dürfen innerhalb der letzten 3 Jahre keinen schweren Verkehrsverstoß begangen haben
  • Für die Begleiter gilt während der Ausbildungsfahrten die 0,1 Promille Grenze
  • Die Ausbildungsfahrten dürfen nur innerhalb von Österreich stattfinden (das Fahrzeug kann aber auch ein ausländisches Kennzeichen haben)
  • Das Fahrzeug ist vorne und hinten mit je einer L-Tafel zu kennzeichnen
  • Es können mehrere Fahrzeuge der Klasse B verwendet werden (auch Automatik)
  • Während der Ausbildungsfahrten müssen der Bewilligungsbescheid, der Führerschein des Begleiters und ein amtlicher Lichtbildausweis des Bewerbers mitgeführt werden
  • Der L-17 gilt bis zum 18. Geburtstag nur in Österreich, Deutschland, Großbritannien, Nordirland und Dänemark.
  • Über die Fahrten ist ein Fahrtenprotokoll zu führen. Einen Vordruck findest du HIER!

Downloads:

Hier findest du einige wichtige Formulare zum downloaden und ausfüllen:

pdfFahrtenprotokoll

L-17
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