F Führerschein (Traktor)
Mindestalter
Die Ausbildung kann bereits mit 15 1/2 Jahren begonnen werden. Den Führerschein bekommst du jedoch frühestens an deinem 16. Geburtstag.
- Die Ausbildung setzt sich aus einem Theoriekurs und 4 Fahrstunden zusammen. Es müssen auch eine theoretische sowie eine praktische Prüfung absolviert werden.
Was darf gefahren werden?
- Zugmaschinen (50 km/h)
- Motorkarren (50 km/h)
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (50 km/h)
- Landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen (50 km/h)
- Einachszugmaschinen (25 km/h)
- Sonderkraftfahrzeuge