F Führerschein (Traktor)

Mindestalter
Die Ausbildung kann bereits mit 15 1/2 Jahren begonnen werden. Den Führerschein bekommst du jedoch frühestens an deinem 16. Geburtstag.

  • Die Ausbildung setzt sich aus einem Theoriekurs und 4 Fahrstunden zusammen .Es müssen auch eine theoretische sowie eine praktische Prüfung absolviert werden.

Was darf gefahren werden?

  • Zugmaschinen (50 km/h)
  • Motorkarren (50 km/h)
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (50 km/h)
  • Landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen (50 km/h)
  • Einachszugmaschinen (25 km/h)
  • Sonderkraftfahrzeuge